Inhouse Ausbildung bequem bei Ihnen im Betrieb
Ausbildungsbeschreibung: Inhouse-Schulung
Kranführerausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003
Ausbildungsbeschreibung:
Die Inhouse-Schulung „Kranführer“ wird durch einen fachlich geeigneten und gemäß DGUV Grundsatz 309-003 befähigten Ausbilder durchgeführt.
Ziel ist es, die Teilnehmer zum sicheren, verantwortungsvollen und vorschriftsmäßigen Führen von Kranen zu befähigen.
Die Ausbildung entspricht den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben und kombiniert theoretische Grundlagen mit praxisnaher Unterweisung.
Ziel der Schulung:
Die Schulung qualifiziert Mitarbeiter dazu, Krane sicher und sachgerecht zu bedienen. Nach erfolgreichem Abschluss verfügen die Teilnehmer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Kranarbeiten im Betrieb selbstständig und sicher auszuführen.
Schulungsinhalte:
Die Ausbildung umfasst theoretische und praktische Inhalte, unter anderem:
Rechtliche Grundlagen
(u. a. DGUV Vorschriften, DGUV Grundsatz 309-003, ArbSchG, BetrSichV)
Pflichten und Verantwortung von Kranführern
Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten von Kranen
Unfallgefahren, Unfallursachen und Maßnahmen zur Unfallverhütung
Anschlagen, Transportieren und Absetzen von Lasten
Sicherheitsregeln beim Kranbetrieb
Verhalten bei Störungen, besonderen Betriebszuständen und Notfällen
Praktische Übungen am Kran (Lastaufnahme, Fahren, Absetzen)
Prüfungen:
Theoretische Abschlussprüfung
Praktische Abschlussprüfung (Bedienung des Krans)
Dauer der Schulung:
Theoretische und praktische Ausbildung gemäß betrieblichem Bedarf
Dauer abhängig von Kranart, Vorkenntnissen der Teilnehmer und Einsatzbereich
Teilnehmerzahl:
Mindestens 5 Teilnehmer
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Mindestalter: 18 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Ort:
Die Schulung findet als Inhouse-Veranstaltung direkt im Unternehmen statt a. Voraussetzung sind ein geeigneter Schulungsraum sowie ein betriebsbereiter Kran mit geeignetem Übungsbereich.
Zielgruppe:
Mitarbeiter, die im Unternehmen mit dem Führen von Kranen beauftragt werden sollen.
Abschluss / Nachweis:
Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Befähigungsnachweis zum Führen von Kranen gemäß DGUV Grundsatz 309-003.